Was sind Instant Payments?
Instant Payments revolutionieren den Zahlungsverkehr, indem sie Geldtransfers in Sekundenschnelle rund um die Uhr ermöglichen. Im Vergleich zu herkömmlichen Zahlungsmethoden, ermöglichen Instant Payments Echtzeit-Transaktionen und erhöhen die Kundenzufriedenheit unter anderem durch sofortige Zahlungsbestätigungen. Damit stellen sie für Bankkunden eine deutliche Verbesserung gegenüber der klassischen SEPA-Überweisung dar.
Von der Idee zum „New Normal“: Die Entwicklung von Instant Payments
Instant Payments haben seit ihrer Einführung eine erhebliche Entwicklung durchlaufen. Ursprünglich als Reaktion auf den Bedarf an schnelleren und sichereren Zahlungsmethoden entstanden, zeigten erste Pilotprojekte und Implementierungen in Ländern wie Großbritannien, Schweden und Polen bereits zwischen 2010 und 2014 das Potenzial von Echtzeitüberweisungen.
Die Einführung des SEPA Instant Credit Transfer (SCT Inst) im Jahr 2017 war ein entscheidender Schritt hin zu einem noch innovativeren SEPA-Zahlungsverkehrsraum.
Warum wurde die Instant-Payment-Verordnung notwendig?
Die breite Akzeptanz von Echtzeitzahlungen war dennoch nicht gegeben und der Nutzungsgrad entsprechend gering. Die politisch gewünschten Ergebnisse wurden nicht erreicht, was mehrere Gründe hatte:
- Unzureichende Anreize für Zahlungsdienstleister: Viele Zahlungsdienstleister boten und bieten Echtzeitüberweisungen nicht aktiv an, da sie keinen direkten finanziellen Anreiz sehen. Dies führte zu einer geringen Verfügbarkeit und Akzeptanz von Sofortzahlungen im Euro-Raum.
- Abschreckende Gebühren: Die Gebühren für Sofortzahlungen waren im Vergleich zu traditionellen Zahlungsmethoden oft höher, was sowohl Anbieter als auch Nutzer abschreckte. Diese Gebührenstruktur hemmte die allgemeine Akzeptanz von Sofortzahlungen.
- Hohe Rückweisungsrate: Echtzeitzahlungen wurden oft irrtümlich abgelehnt, weil die Systeme fälschlicherweise eine Übereinstimmung mit Personen auf Sanktionslisten vermuteten. Dieses Problem untergrub das Vertrauen der Nutzer in Echtzeitzahlungssysteme und erhöhte die Transaktionskosten bei Zahlungsdienstleistern.
- Sicherheitsbedenken: Zahler hatten Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Sofortzahlungen, insbesondere bezüglich Betrugs- und Datenschutzrisiken. Diese Bedenken führten zu einer zögerlichen Nutzung von Sofortzahlungen durch Verbraucher.
Neuerungen im Blick: So soll die neue Verordnung Instant Payments zum neuen Standard machen
Aufgrund der geringen Marktdurchdringung von Instant Payments brachte die EU-Kommission im Oktober 2023 einen Vorschlag (EU Nr 260 /2012 und EU 2021/1230) für eine Verordnung über Instant Payments auf den Weg, um die Verbreitung von Echtzeitzahlungen anzukurbeln. Im Februar 2024 fand der Vorschlag im Europäischen Parlament seine Zustimmung. Er wurde am 19. März 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat somit 20 Tage nach dieser Veröffentlichung, am 8. April 2024, in Kraft. Die Verordnung soll sicherstellen, dass Instant Payments nun wirklich zum „New Normal“ werden. Sie setzt neue Standards für Sicherheit und Effizienz von Instant Payments und eröffnet Banken und Finanzdienstleistern neben zahlreichen Herausforderungen auch neue Möglichkeiten, Bankkunden mit neuen Dienstleistungen zu begeistern. Dazu bringt die Verordnung verschiedene Neuerungen:
- Teilnahmeverpflichtung für Zahlungsdienstleister: Im Rahmen ihrer Voruntersuchung zu Echtzeitzahlungen hat die EU-Kommission festgestellt, dass im SEPA-Raum eine erhebliche Anzahl von Zahlungsdienstleistern ihren Kunden Echtzeitzahlungen teilweise überhaupt nicht anbieten. Darüber hinaus sind viele Banken zwar für Echtzeitzahlungen einreichbar, die Auslösung und aktive Nutzung durch ihre Kunden sind jedoch nicht möglich. Da es der klare politische Wille ist, Echtzeitzahlungen im gesamten SEPA-Raum flächendeckend anzubieten, ist künftig jeder Zahlungsdienstleister verpflichtet, seinen Kunden Echtzeitzahlungen aktiv (senden) und passiv (empfangen) anzubieten, sofern er auch herkömmliche SEPA-Überweisungen durchführt.
- Kostenparität: Um abschreckende Zusatzkosten für Echtzeitüberweisungen im Vergleich zu normalen SEPA-Überweisungen zu beseitigen, dürfen die Entgelte für das Senden und Empfangen von Euro-Echtzeitüberweisungen nicht höher sein als die Entgelte, die ein Zahlungsdienstleister für das Senden und Empfangen anderer Überweisungen der entsprechenden Art erhebt. Diese Regelung soll dazu beitragen, dass Echtzeitzahlungen als neuer Standard angesehen und in großem Umfang genutzt werden.
- Überprüfung des Zahlungsempfängers (Verification of Payee): Um die Bedenken der Zahler hinsichtlich der Sicherheit von Echtzeitzahlungen zu verringern, müssen Zahlungsdienstleister dem Zahler einen Dienst zur Überprüfung des Zahlungsempfängers und der verwendeten IBAN anbieten, bevor die Überweisung autorisiert wird. Diese Prüfung erfolgt unmittelbar, nachdem der Zahler die relevanten Informationen zum Zahlungsempfänger übermittelt hat, unabhängig vom verwendeten Zahlungsauslösekanal (z. B. Online-Banking, Überweisungsterminal). Bei Nichtübereinstimmung ist der Zahler darüber zu informieren, dass die Überweisung möglicherweise auf ein falsches Konto erfolgt. Zur Überprüfung des Zahlungsempfängers dürfen keine historischen Daten, sondern nur Echtzeitdaten verwendet werden. Bei Nichtübereinstimmung kann der Zahler die Zahlung dennoch auf eigenes Risiko freigeben. Handelt es sich bei den Zahlungsempfängern um juristische Personen, können zur eindeutigen Identifikation zusätzliche Datenelemente (z. B. LEI, Steuernummer) verwendet werden. Zahlungsdienstleister haften daher nicht für die Ausführung von Überweisungen an andere Zahlungsempfänger aufgrund eines fehlerhaften Identifikators, sofern sie die Anforderungen der Verordnung erfüllt haben. Bei Verstößen der zahlenden Bank, die zu fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgängen führen, muss diese dem Zahler den überwiesenen Betrag unverzüglich erstatten und das Konto wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne den Zahlungsvorgang befunden hätte.
- Sanktionsprüfung (Sanctions Screening): Um das Problem der hohen Rückweisungsquoten und den damit verbundenen Aufwand bei Echtzeitzahlungen zu entschärfen, müssen Zahlungsdienstleister im Rahmen der Compliance-Anforderungen keine transaktionsbasierten Überprüfungen von Zahlern und Zahlungsempfängern mehr durchführen. Vielmehr müssen die Zahlungsdienstleister in diesem Zusammenhang regelmäßig, mindestens täglich, überprüfen, ob es sich bei ihren Kunden (Zahlungsdienstnutzern) um Personen oder Organisationen handelt, die gezielten finanziellen Restriktionen unterliegen.
Um die Wirksamkeit der in der Instant Payment Verordnung festgelegten Maßnahmen zu überprüfen bzw. um festzustellen, ob es zu Behinderungen von Echtzeitüberweisungen kommt, unterliegen die Zahlungsdienstleister entsprechenden regelmäßigen Berichtspflichten. So sind den zuständigen Behörden alle zwölf Monate Berichte über die Höhe der Gebühren für Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und Zahlungskonten sowie über den Anteil der abgelehnten Zahlungsausführungen zur Prüfung vorzulegen.
Umsetzungsfristen für Zahlungsdienstleister im Euro-Währungsgebiet
Die Instant-Payment-Verordnung setzt Zahlungsdienstleistern konkrete Fristen, um die Weichen für Echtzeitzahlungen zu stellen:
- Instant Payments – Entgegennahme: Die Entgegennahme von Echtzeitüberweisungen in Euro muss bis zum 9. Januar 2025 sichergestellt sein.
- Instant Payments – Versendung: Die Versendung von Echtzeitüberweisungen in Euro muss bis zum 9. Oktober 2025 ermöglicht werden.
- Kostenparität: Spätestens ab dem 9. Januar 2025 dürfen die Entgelte für Echtzeitzählungen nicht höher sein als die Entgelte für vergleichbare Euro-Überweisungen. Es muss Kostenparität herrschen.
- Verification of Payee: Bis zum 9. Oktober 2025 muss für alle Überweisungsarten die Pflicht zur Zahlungsempfänger-Validierung eingeführt werden.
- Sanctions Screening: Der tägliche Abgleich der eigenen Kunden mit einer zentralen, einheitlichen Sanktionsliste im Rahmen des Sanctions Screenings beim Versand jeglicher Arten von Überweisungen muss bis spätestens 9. Januar 2025 erfolgen.
Für alle Zahlungsdienstleister im EURO-Raum sind die geforderten Maßnahmen bis spätestens 9. Oktober 2025 umzusetzen, sodass alle Betroffenen aufgefordert sind, die Umsetzung unverzüglich in Angriff zu nehmen. EU-Länder, die den Euro nicht eingeführt haben, müssen die Maßnahmen für ihre Währungen analog umsetzen, allerdings mit einem größeren zeitlichen Spielraum. Spätestens am 9. Juli 2027 müssen auch sie entsprechend umgestellt haben.
3 Handlungsfelder: Was Finanzdienstleister jetzt tun müssen
Die Umsetzungsfristen sind sehr knapp bemessen und stellen für Finanzdienstleister technische, regulatorische und organisatorische Herausforderungen dar. Insbesondere gilt es, die Kern-Handlungsfelder wie die IT-Umsetzung, Compliance & Risk und den Verification of Payee-Prozess im Blick zu behalten – denn bei Nichtumsetzung drohen nicht nur Haftungsrisiken, sondern auch Geldstrafen und weitere Sanktionen.
IT-Umsetzung: Herausforderungen bei Verfügbarkeit, Performance und Customer Experience
Für eine erfolgreiche IT-Umsetzung der Instant-Payments-Verordnung ist es entscheidend, eine hohe Verfügbarkeit und Performance zu gewährleisten und gleichzeitig die Kundenerfahrung zu optimieren. Value Added Services können in diesem Schritt dabei helfen, sich von der Konkurrenz abzuheben. Eine sorgfältige Koordination ist auch bei der Einbindung des VOP-Prozesses mit möglichen Schnittstellen zu Dienstleistern erforderlich.
Compliance und Risk: Schwierigkeiten bei Sanktionslistenprüfung, Transaktionsscreening und Meldepflichten
Da ist zum einen die Einführung der neuen Sanktionslistenprüfung und des Transaktionsscreenings bei Echtzeitzahlungen. Bei diesen Zahlungen kann aufgrund der zeitlichen Gegebenheiten keine manuelle Prüfung vor der Zahlungsfreigabe erfolgen. Es ist unerlässlich, falsch-positive Ergebnisse zu reduzieren, da positive Ergebnisse einen zu hohen manuellen Aufwand erfordern.
Neue Technologien können hier helfen, die gesetzlichen Anforderungen innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens zu erfüllen. Darüber hinaus besteht eine zusätzliche Meldepflicht für Instant Payments. Auch das Währungsrisiko durch die Öffnungszeiten der FX-Märkte und notwendige Anpassungen im Risiko-Liquiditätsmanagement sind zu berücksichtigen. Last but not least ist die Gebührenparität ein wichtiger Aspekt, auf den Zahlungsdienstleister achten sollten.
VOP: Umsetzungsprobleme bei SEPA-Überweisungen und Schnittstellenintegration
Für eine erfolgreiche Umsetzung des VOP-Prozesses müssen alle SEPA-Überweisungen und Einreichungskanäle abgedeckt werden. Auch der Umgang mit No und Close-Matches bei Sammelüberweisungen sowie das Opt-Out-Recht von juristischen Personen müssen berücksichtigt werden. Eine sorgfältige Datenbereinigung für den Matching-Prozess und -Logik ist unerlässlich. Die Definition von Schnittstellen und Vernetzung mit anderen Instituten zur Errichtung eines Branchenstandards sowie der Datenschutz sind ebenfalls wichtige Aspekte.
Ganzheitliche Instant-Payment-Beratung und Implementierung mit NTT DATA
Als anerkannter Trusted Global Innovator von Business- und IT-Lösungen nimmt NTT DATA eine führende Rolle in der Finanzbranche ein, und verfügt über umfassendes Fachwissen unter anderem in den Bereichen Zahlungsverkehr, SEPA und Echtzeitüberweisungen. Unser tiefgreifendes Verständnis der Instant-Payment-Verordnung und der European Payments Council (EPC) Regelwerke, die zum Teil nur in sehr frühen Versionen vorliegen und deren finale Fassungen erst Ende September erwartet werden, qualifiziert uns besonders, maßgeschneiderte Lösungen für Banken zu entwickeln. Wir sind uns der vielfältigen Herausforderungen der Finanzbranche bewusst, einschließlich der Meldepflichten und der sich ständig weiterentwickelnden technologischen Anforderungen. Durch unsere Expertise in der Verifizierung der Zahlungsempfänger (Verification of Payee, VOP) und die Identifizierung betroffener Systeme können wir Banken unterstützen, Compliance-sicher und effizient zu operieren.
Unsere Dienstleistungen umfassen eine ausführliche Bedarfsanalyse und Business-Impact-Analyse, um sicherzustellen, dass jede Lösung nicht nur technisch machbar, sondern auch geschäftlich sinnvoll ist. Durch effektives Stakeholder-Management und professionelles Projektmanagement begleiten wir den gesamten Implementierungsprozess, von der Vorgehensplanung und Vorstudien bis hin zur technischen Umsetzung durch unsere qualifizierten Front- und Backend-Entwickler.