Voraussetzungen jenseits von Technik
Aktuelle Rechtslage in Deutschland.
Damit autonome Fahrzeuge den Markt erobern
können, muss ein politischer Diskurs über neue
Gesetze, Verkehrsvorschriften, Sicherheits- und
Haftungsfragen geführt werden. Bis 2014 war es in
Deutschland und 73 weiteren Ländern, die 1968 das
Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr
unterzeichnet haben, streng verboten, selbstfahrende
Fahrzeuge zu benutzen. Die Vorgabe lautete: Der
Fahrer muss sein Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle
haben. Diese Konvention wurde seitdem mehrfach
angepasst.
Mitte 2017 verabschiedete der Deutsche Bundestag gemeinsam mit dem Bundesrat einen Gesetzesvorschlag, der das automatisierte Fahren auf öffentlichen Straßen ermöglicht. Damit kann teilautomatisierten Fahrzeugen der Stufen 3 und 4 im Falle eines Unfalls eine Teilschuld zugesprochen werden. „Wir stellen Fahrer und Computer rechtlich gleich“, betonte der damalige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt bei der Verabschiedung der Gesetze.
Im Rahmen der Anpassung wurden von einer Kommission auch 20 ethische Regeln zum autonomen Fahren formuliert. Die wichtigsten davon lauten: Der Schutz der Menschen hat immer Vorrang und die Anforderungen an den Datenschutz müssen hoch sein.
Eine der wichtigsten neuen Vorschriften lautet: Das System warnt den Fahrer vor gefährlichen Situationen und technischen Störungen. Darüber hinaus muss im Fahrzeug eine Blackbox installiert sein, die alle systemrelevanten Datenströme aufzeichnet. Im Falle eines Unfalls werden diese analysiert und bewertet, um die Ursache und Verantwortung zu ermitteln.
Haftungsfragen nach wie vor ungeklärt.
Derzeit sind Hersteller und Versicherungen der
Meinung, dass der Fahrer noch immer die volle Verantwortung für Vorfälle trägt, die nicht direkt durch
einen technischen Defekt verursacht werden. Die
Allianz und die BMW Group haben diese Ansicht in
einem Positionspapier bestätigt, das im März 2017
veröffentlicht wurde.
3 Eine Übertragung der Haftung
auf die Hersteller erscheint unwahrscheinlich. Denn es
besteht ein technisches Restrisiko. Zudem bleibt die
Aufmerksamkeit des beanspruchten Fahrers auf die
Umgebung des Fahrzeugs erhalten.
Neu ist nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung von 2017 auch die Höchstsumme für Entschädigungen bei Unfällen. Diese wurde jeweils verdoppelt: auf 10 Millionen Euro für Unfälle mit Personenschäden und auf 2 Millionen Euro für Unfälle mit Sachschäden.
Es bleiben jedoch rechtliche Unklarheiten im Hinblick auf externe Einflüsse: Wer haftet für einen Unfall, der vom Fahrzeug durch einen bei einem Unwetter umstürzenden Baum verursacht wurde? Wer ist schuld, wenn das Fahrzeug von Kriminellen gehackt wird und dadurch Menschen zu Schaden kommen?
2019 soll der Gesetzesrahmen erneut überarbeitet werden, um auch für vollautomatisierte Fahrzeuge der Stufe 5 klare Regeln und damit die erforderlichen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung zu schaffen.
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