Kryptoverwahrlizenzen in Deutschland – wo bleiben die Banken? | NTT DATA

Mi, 17 November 2021 - 6 Minuten

Kryptoverwahrlizenzen in Deutschland – wo bleiben die Banken?

Während sich ein FinTech nach dem anderen eine begehrte Kryptoverwahrlizenz unter den Nagel reißt, hört man von klassischen deutschen Geschäftsbanken: nichts. Verschläft Deutschlands Finanzsektor die Bitcoin-Revolution?

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Krypto-Deutschland hat regulatorische Sicherheit.

Dieser Artikel erschien zuerst bei BTC-ECHO

Seit dem 12. Dezember 2019 ist das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie hierzulande in Kraft und damit auch der Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts. Unternehmen, die für Dritte digitale Assets wie Kryptowährungen aufbewahren wollen (sogenanntes Custody), müssen ab sofort zunächst eine Kryptoverwahrlizenz bei der BaFin beantragen. Genauer: Wer

  • Kryptowerte oder private kryptografische Schlüssel, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern oder zu übertragen
  • für andere
  • verwahrt, verwaltet und sichert,

muss bei der BaFin eine schriftliche Erlaubnis einholen, wie es im Merkblatt der Finanzaufsicht heißt.

Wer sich also bisher über mangelnde Regulierung beklagt hat – hier ist sie nun. Allein, die Lizenzen sind rar gesät. Stand Oktober 2021 sind genau drei Kryptoverwahrlizenzen in Deutschland seitens der BaFin ergangen: Coinbase Germany, Kapilendo und neuerdings auch das Münchner Start-up Tangany sind die einzigen drei Unternehmen, die eine solche Lizenz ergattern konnten.


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